Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Eltern,

durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ab dem 03.05.2021 für alle Schülerinnen und Schüler, auf dem Schulgelände (beim Antreten vor dem Unterricht und nach den Pausen) und im Schulgebäude das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtend. Die bisher erlaubten Alltagsmasken dürfen somit nicht mehr in der Schule getragen werden.

Für die Kinder die mit dem Schulbus fahren, ist während der Busfahrt, ab dem 30.04.2021, das Tragen einer FFP-2 Maske oder einer vergleichbaren Maske zwingend erforderlich.

Für die Bereitstellung der entsprechenden Masken sind Sie als Eltern verantwortlich und achten Sie bitte auch weiterhin darauf, dass stets eine Ersatzmaske in der Schultasche vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Vogler

Schulleiter