Zur Grundschule gehört auch ein Hort der sich in Trägerschaft der Stadt Haldensleben befindet. Durch eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit und getroffene Vereinbarungen kann dort die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule fortgeführt und vertieft werden. | |
Formen der Zusammenarbeit 1.) Absprache zwischen Horterzieher und Lehrer zu: – Hausaufgaben – Herausbildung von Sozialkompetenzen – Entwicklungsstand der Kinder – Wandertagen, Klassenfahrten, Projekttagen 2.) Gemeinsame Planung und Durchführung von Veranstaltungen Einschulungsfeier Halloween Kinder- und Familienfest Waldjugendspiele Weihnachtskonzerte Projekttage 3.) Gemeinsame Durchführung von Dienstberatungen und Versammlungen Erzieher nehmen an den Klassenelternversammlungen sowie anderer schulischer Zusammenkünfte teil 4.) Gemeinsame Ausgestaltung der Schulhäuser zu Höhepunkten 5.) Doppelnutzung von Räumen Schule – Hort Turnhalle Fachräume Computerraum 6.) Fortführung des schulischen Schwerpunktes „Bewegte Schule – gesunde Schüler“ durch: sportliche Angebote Kochen und Backen gesunder Kost Schaffung von Bewegungsangeboten |